Liefer- und Zahlungsbedingungen

Wir liefern ohne Zuschlag in Gebinden nach Wahl
10-, 30-, 120-, 210- und 1.000-Liter-Gebinden.
Wir erheben Zuschläge für Sonderverpackungen wie folgt:

  • Bei Unterschreiten der kleinsten angegebenen Verpackungseinheit erheben wir einen Zuschlag, diesen erhalten Sie auf Anfrage.
  • Expresslieferungen sind auf Anfrage und gegen Zusatzkosten grundsätzlich möglich.
  • Bei Lieferungen ins Ausland können zusätzliche Kosten, Gebühren und Zölle anfallen.
  • Wird eine andere Versandart gewünscht, können Mehrkosten anfallen, die gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

Lieferbedingungen

Lieferungen durch NEUTEC erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung unserer „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“1) bis Bordsteinkante/Kai. Für Warensendungen innerhalb Deutschlands berechnet NEUTEC eine Pauschale in Höhe von 12,50 € für Versicherung, Verpackung und Maut. Bei Auftragswerten unter einem Bestellwert von 50,00 € netto wird ein Mindermengenzuschlag von 12,50 € berechnet. Der Nord-Ostsee-Insel Zuschlag beträgt 12,50 € und wird je Lieferung berechnet. Dieser Zuschlag entfällt ab einem Bestellwert von 500,00 € netto. Sofern der Kunde eine besondere Versandart (Hafen oder Ausland) wünscht, ist diese gesondert zu vergüten und wird in Rechnung gestellt. Soweit der Kunde eine besondere Versandart nicht wünscht, ist NEUTEC berechtigt, nach freiem Ermessen die Wahl zu treffen.

Die Lieferung erfolgt regelmäßig innerhalb von 14 Werktagen nach Bestellung bzw. sofern eine Auftragsbestätigung erfolgt, innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung durch NEUTEC. Die Firma NEUTEC ist berechtigt, in Einzelfällen einen abweichenden Liefertermin zu benennen.

 

Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Soweit nicht abweichend vereinbart, sind Rechnungsbeträge zahlbar innerhalb von 30 Kalendertagen netto ab Rechnungsdatum = Lieferdatum. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum = Lieferdatum abzüglich 2 % Skonto. Im Falle einer SEPA Lastschrifterteilung erfolgt ein Abzug von 3 % Skonto.

 

Verlängerter Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt im Eigentum der NEUTEC bis alle Forderungen erfüllt sind, die der NEUTEC gegen den Kunden jetzt oder zukünftig zustehen, und zwar einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.

Die von NEUTEC zurückgenommene Vorbehaltsware darf durch diese verwertet werden.

Wird die Ware, gleich aus welchem Grund zurückgenommen, ist NEUTEC berechtigt, 15 % des Auftragspreises zuzüglich gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer für die mit der Rücknahme verbundenen Kosten pauschal in Rechnung zu stellen bzw. alternativ eine um 15 % reduzierte Gutschrift für die zurückgenommene Ware zu erteilen.

Im Übrigen gelten die Ausführungen zum verlängerten Eigentumsvorbehalt in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferungen sowie die Leistungen des Kunden ist Bodenheim. Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten, die aus mit der NEUTEC geschlossenen Verträgen resultieren ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, Mainz oder nach Wahl von NEUTEC der allgemeine Gerichtsstand des Kunden.

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Sonstiges

NEUTEC behält sich Preissteigerungen global, sowie für Einzelprodukte infolge unvorhergesehener Preissteigerungen für Rohmaterialien ausdrücklich vor.

Aus Druckfehlern kann kein Rechtsanspruch hergeleitet werden und wird keine Haftung übernommen.